Winterreifen-"Pflicht" (Plauderei)
Hallo,
ich bin ja, wie Ihr wißt, auch Richter, und ich kritisiere die Entschedung meiner Oldenburger Kollegen ebenfalls. Sie ist in Tenor und Begründung nicht nachvollziehbar. Jeder Bürger kann an dem auf Winterreifen befindlichen Schneeflocken- bzw. Eiskristall erkennen, ob es sich um Winterreifen handelt oder nicht. Es ist aber alte Tradition, daß die absurdesten oberlandesgerichtlichen Entscheidungen gerade in den relativ unwichtigen Bußgeldsachen ergehen - woran das liegt, weiß ich auch nicht, vielleicht, weil es Einzelrichtersachen sind, die nicht im Senat beraten werden, und wo sich ein junger, profilierungssüchtiger Berichterstatter ohne Gegenkontrolle seiner Kollegen mal richtig austoben kann. Es ist nur zu hoffen, daß ein anderes Oberlandesgericht so bald wie möglich von dieser Entscheidung abweichen will, damit die Sache dem BGH vorgelegt werden kann (und muß). Für andere Gerichte ist diese Entscheidung nämlich vorerst nicht verbindlich. Allerdings ändert diese Entscheidung, die nur Bußgelder betrifft, nichts an der versicherungsrechtlichen Obliegenheit, mit den Straßenverhältnissen angemessener Bereifung zu fahren - bei einem Unfall bei Schnee und Eis mit Sommerreifen kann und muß man von grober Fahrläsigkeit ausgehen.
LG
Thomas
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