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Nochmals und letztmals zum Thema (Plauderei)

BIRDY3, (vor 4241 Tagen) @ Superaxel

Lothar,

in DIESEM Fall weisst DU mehr als ich. Aber DU kannst es mir nicht belegen. KEIN anderes Forumsmitglied glaubt an Deine Aussage, alle zweifeln an der Stichhaltigkeit der 2 Landkreise-Theorie. Soviel dazu!

Wer Glauben will, soll in die Kirche gehen. Für die Kennzeichen gibt es Gesetzestexte. Nur was dort steht gilt. Nicht mehr und auf keinen Fall weniger. Diese entscheiden im Schadensfall darüber ob man selbst zahlen muss oder nicht. Und Lothar, leider werden dort die 2 Landkreise nicht erwähnt.

Ganz offenbar hat man Dir am Telefon (was ja als sichere Informationsquelle gilt) Unfug erzählt und Du hast den (weils ja von "offizieller" Seite kam) für bare Münze genommen.

Es ist leider traurige Realität, dass man auf den Ämtern immer häufiger falsche Informationen bekommt. Ich bin dazu übergegeangen mir die Gesetzestexte geben zu lassen, wenn ich mit einer Information nicht zufrieden war bzw. gegensätzlicher Meinung. Die Texte sind zwar immer schwer verständlich, aber man hat dann eine Argumentationsgrundlage.

Paragraph 16 der STVO zum Kurzzeitkennzeichen

Die Stadt Düsseldorf übrigens verbreitet auf Ihren Internetseiten zum Thema Kurzzeitkennzeichen, dass man die Fahrzeugpapiere des Fahrzeuges bei Beantragung der Kennzeichen vorlegen muss. Stimmt auch nicht.

Das kann auf keinen Fall stimmen. Gerade bei einem Fahrzeugkauf hat sich dann der Sinn des Kurzzeitkennzeichens erledigt.

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