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Die ASU hat zugeschlagen (Plauderei)

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 4176 Tagen) @ Der Henrik

Was baust Du denn hier für eien Kulisse auf?!?

Marunde hat doch überhaupt nichts zu befürchten!!! So oder so ist er völlig raus.

Der Schaden scheint ja augenscheinlich gewesen zu sein, der Wagen hatte keinen oder kaum noch TÜV. Wenn es augenscheinlich ist, dann MUSS ein Schaden nicht im Kaufvertrag stehen. Der alte Grundsatz "gekauft wie gesehen" ist viel geschunden, zieht hier aber. Wichtig: NICHT augenscheinliche Schäden, VERSTECKTE Mängel müssen angezeigt werden, und DIE würde ich immer in einen Kaufvertrag eintragen.

Der Vertrag und auch die möglichen Gewährleistung bestehen ausschliesslichen zwischen Marunde und dem Käufer, ob gewerblich oder privat. Ist der Wagen weitervermarktet worden, ist Marunde eh raus.

Im Zweifel hätte er den Wagen nach Viehhändlermanier sogar per Handschlag verkaufen können, ohne dass der vorhandene Schaden ihm irgendwie nachgetragen werden könnte.

"Pactae sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten! Nach dem uralten Grundsatz würde ich eigentlich auch immer verfahren, meine Auto Käufe und Verkäufe habe ich stets mit Musterkaufverträgen abgeschlossen und fühle mich sicher damit.

Aber Marunde hat sich im Grunde richtig verhalten, eine Drohkulisse hier aufzubauen ist einfach Unsinn und entbehrt jeder Grundlage.

Axel


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