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Ist das laut StvO erlaubt?

meinautoistkaputt, (vor 3407 Tagen) @ Lotti Karotti

Wenn du es nicht auf diese Seite klebst, womit du den nachfolgenden Verkehr siehst, ist es erlaubt.
Unter dem Sitz oder im Aschenbecher hat auch keiner etwas dagegen.

Ist das laut StvO erlaubt?

Schrauber, (vor 3407 Tagen) @ Lotti Karotti

Dazu erlaube ich mir kein Urteilchen.

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Kangoo 1,4 RT, EZ 10/98, zitronengelb, Originalmotor E7J 780 ersetzt durch gebrauchten E7J 634
2019 mit 112.000 km an meinen Sohn abgegeben und auf Dacia Dokker umgestiegen

Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km

Ist das laut StvO erlaubt?

Horst, (vor 3407 Tagen) @ Lotti Karotti

Sollten die Zuge der neuen Maut nicht sogar Vorschrift werden?

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Ist das laut StvO erlaubt?

ingolf, B, (vor 3407 Tagen) @ Lotti Karotti

Hallo,
wer sowas kauft, braucht auf jeden Fall Entstörung bzw andere Hilfe egal wo er was hinklebt.
Krass, was es alles gibt.

Grüße, Ingolf

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Nicht alles, was ein Kangoo kann, ist auch gut für ihn.
3x G2 1,5 dci, 1x G2 1,6; 2x G1 1,5 dci
Evolution: R4 F4 und F6, Rapid 1,2 alle Baujahre, Kangoo G1 und G2

Ist das laut StvO erlaubt?

Der Henrik, (vor 3407 Tagen) @ ingolf

Bastel Dir lieber einen Hut aus Alufolie. Dann kann Dir niemand mehr die Gedanken absaugen!

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Ist das laut StvO erlaubt?

ingolf, B, (vor 3407 Tagen) @ Der Henrik

Hab´ich, woher weisst Du? :-)

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Nicht alles, was ein Kangoo kann, ist auch gut für ihn.
3x G2 1,5 dci, 1x G2 1,6; 2x G1 1,5 dci
Evolution: R4 F4 und F6, Rapid 1,2 alle Baujahre, Kangoo G1 und G2

Ist das laut StvO erlaubt?

Der Henrik, (vor 3407 Tagen) @ ingolf

Hab´ich, woher weisst Du? :-)

Ich arbeite für die Regierung und weiß alles:-D

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