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Mich hat´s erwischt ... (Plauderei)

Horst, (vor 3341 Tagen) @ schrödie
bearbeitet von Horst, ,

Hallo,
kann ja so sein.
Wenn man die Kiste behält wird halt fiktiv abgerechnet.

Wenn man aber verkauft hat die Versicherung in der Regel das Anrecht auf einen realen Mehrerlös.

http://www.anwalt-fliege.de/restwert
http://www.iww.de/va/archiv/unfallschadensregulierung-totalschadensabrechnung-und-restw...
Ob das immer so entschieden wird kann ich aber auch nicht sagen.


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