Rücksitzbank bei der HU (Plauderei)
Solange Sitz- und Gurtaufnahmen noch brauchbar vorhanden sind, kann keine Austragung der Sitze erfolgen, weil ja jederzeit wieder Sitze eingebaut werden können. Der Wiedereinbau muss unmöglich sein. Diese müssen daher unbrauchbar gemacht werden, so daß sie nciht wieder mit Handelsüblichen Werkzeug wieder brauchbar gemacht werden können.
Ohne Sitzvorbereitungen kann man diese ausgetragen bekommen. Allerdings ist es dann kein PKW mehr, weil u.a. die Nutzfläche/Laderaum größer ist als die Fläche für den Personentransport. Da sind wird dann beim NKW/LKW-Zulassung. Abgastechnisch eigentlich kein Problem, weil die PKW Abgasnorm "schärfer" ist als die LKWnorm. Problem ist nur, daß der Laderaum vom Fahrgastraum getrennt werden muss (Trennwand/Trenngitter) damit kein Ladegut aus dem Laderaum bei einem Crash etc. sich mit den Personen anlegt. Und damit sind wir bei dem Thema, daß diese Konstruktion auf Wirksamkeit geprüft sein muss. ( Da ist dass Spektrum sehr weit, ob die Trennwand die gesamte "ungesicherte" Nutzlast abfangen muss, oder die am Boden gesichertert wird (unten "doppel T-Träger" für die gepackte Pallette mit gesicherter Ladung , und oben Dünnblech für nur Kleinteile aufgefangen werden müssen..
Und dann kommt noch dass Thema "welche Anforderungen legt man zugrunde". Die vom Tag der Erstzulassung oder die tagesaktuelle. Und auch ganz klar: Setzt sich ein Prüfer diese potentielle Laus in den Pelz (er haftet final persönlich,...). Und Eigenbauten sind damit eigentlich raus, weil Festigkeitsnachweis fehlt.
Waren die Aufahnem für original Trennwände vorgerüstet,... bingo.= Originaltrennwand rein... ...
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