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Kangoo I mit dritter Sitzreihe - geht doch! (Plauderei)

AndreasNölle, Sunday, 04.01.2009, 16:04 (vor 5563 Tagen)

Zumindest in Argentinien.
[image].
Renault müsste nur wollen. Leider will man aber offenbar in Deutschland nicht.

--
Kangoonautengrüße,
Andreas mit Skippy (bis 2010)

[image]
Das Original. Alles andere ist kein Kangoo mehr.

Kangoo I mit dritter Sitzreihe - geht doch!

Kangoomax, Sunday, 04.01.2009, 18:04 (vor 5563 Tagen) @ AndreasNölle

Ja,

in Malaysia gibt es das auch. Warum das hier nie eingeführt wurde.... Wundert mich auch etwas. Für die Oberbedenkenträger: ob das Auto jetzt bei einem Heckaufprall für die letzten Passagiere sicher ist, sei dahingestellt, aber das ist bei der Zulassung dafür auch nicht entscheidend!

Vielleicht wollte Renault sich keine Konkurrenz gegen den später erschienenen Grand Scénic und den schon lange existierenden Espace machen, denn das Raumangebot im Kangoo ist fast das gleiche. Ich habe mal spaßeshalber hinten eine Sitzmöglichkeit reingestellt und probegesessen: zum Dach ist noch gut Luft und für die Beine ist ausreichend Raum - ich bin 1,94. Tja, bei Renault Deutschland hatte man mir erzählt, man habe noch nichts davon gehört....

Wäre interessant zu wissen, ob man sowas hier zugelassen bekommt (TÜV). Die Bank auf dem spitzen-Bild ist jedenfalls eine Originalbank.

Danke für das Bild!

Max

Kangoo I mit dritter Sitzreihe - geht doch!

KST -- (Admin) ⌂, Rethwisch, Sunday, 04.01.2009, 18:31 (vor 5563 Tagen) @ Kangoomax

Mich würde dabei interessieren, wie diese hinten eingebaut ist.

Also ob man ggf die Sitzbank samt Halterung kaufen kann und das eingetragen bekäme.


MfG
Kaj

--
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Kangoo I mit dritter Sitzreihe - geht doch!

Oliver -- (Moderator), Sunday, 04.01.2009, 18:34 (vor 5563 Tagen) @ Kangoomax

Ja,

in Malaysia gibt es das auch. Warum das hier nie eingeführt wurde....
Wundert mich auch etwas. Für die Oberbedenkenträger: ob das Auto jetzt bei
einem Heckaufprall für die letzten Passagiere sicher ist, sei
dahingestellt, aber das ist bei der Zulassung dafür auch nicht
entscheidend!

Vielleicht wollte Renault sich keine Konkurrenz gegen den später
erschienenen Grand Scénic und den schon lange existierenden Espace machen,
denn das Raumangebot im Kangoo ist fast das gleiche. Ich habe mal
spaßeshalber hinten eine Sitzmöglichkeit reingestellt und probegesessen:
zum Dach ist noch gut Luft und für die Beine ist ausreichend Raum - ich bin
1,94. Tja, bei Renault Deutschland hatte man mir erzählt, man habe noch
nichts davon gehört....

Wäre interessant zu wissen, ob man sowas hier zugelassen bekommt (TÜV).
Die Bank auf dem spitzen-Bild ist jedenfalls eine Originalbank.

Danke für das Bild!

Max

Hallo!
Klick mal ganz lnks auf das Feld "kangoo 2008 Album".
Da sind noch mehr Bilder von der Konstruktion.

Gruss Oliver

--
G1 Ph1 Kangoo 1.2 RT 9/1998 Magenta-Rot 6/2015 verkauft
G1 Ph1 Rapid 1.6 16V 9/2001 Arktis-Weiss 11/2018 verkauft
G2 Ph2 Kangoo 1.6 16V 9/2013 Mineral-Weiss

Kangootreffen: 2004, 2006, 2008, 2010, 2011, 2013

Kangoo I mit dritter Sitzreihe - geht doch!

KST -- (Admin) ⌂, Rethwisch, Sunday, 04.01.2009, 19:27 (vor 5562 Tagen) @ Oliver -- (Moderator)

Hallo!
Klick mal ganz lnks auf das Feld "kangoo 2008 Album".
Da sind noch mehr Bilder von der Konstruktion.

Gruss Oliver


Sieht leider nicht nach "mal eben nachträglich einbauen" aus... :(
Schade.

Wäre aber auf jedenfall ne schicke sache.

MfG

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Kangoo I mit dritter Sitzreihe - geht doch!

Peter Franken, Grimbergen, Belgium, Sunday, 04.01.2009, 23:49 (vor 5562 Tagen) @ KST -- (Admin)

Hallo zurück!

Das wäre doch eine eche Alterlative!

Ich weiss ja nicht wie es mit dem Sitzkomfort aussieht ( wegen der ebenen Ladefläche ) uns wie schnell man das wieder ausbauen kann aber diverse Kleinwagen haben hinten noch weniger Knautschzone.

Jedenfalls würde das den Nutzen des Autos steigern - falls man den als 7-Sitzer eingetragen bekommt. Ich denke ab 8 Sitzen braucht man einen Personenbeförderungsschein ( auch Taxischein genannt ).

grüsse

--
Kangoo 1.5 dci Expression - EZ 19.03.2004 - 3004/156 -1451ccm - d 48kW/65PS - K9K 704 - (G1 Ph2 /b ) kein Klima / Faltdach
Rechtslenkerleuchte hinten rechts = zweite Nebelschlussleuchte - 55W Rückfahrscheinwerfer, aktive GPS- Aussenantenne - 230V inboard

Kangoo I mit dritter Sitzreihe - geht doch!

Treckerfahrer, Monday, 05.01.2009, 00:14 (vor 5562 Tagen) @ Peter Franken

Vielleicht sind ja die Menschen in den jeweiligen Ländern etwas kleiner?
Ich möchte da hinten nicht sitzen müssen...

Kangoo I mit dritter Sitzreihe - geht doch!

ths, Monday, 05.01.2009, 08:57 (vor 5562 Tagen) @ Treckerfahrer

Vielleicht sind ja die Menschen in den jeweiligen Ländern etwas kleiner?
Ich möchte da hinten nicht sitzen müssen...

Ich bin nicht grad ein Riese, aber auch kein Zwerg.
Vor Jahren hatte ich eine Gartenbank zu transportieren. Die hab ich hinten rein gestellt und eine Sitzprobe gemacht. Es war wirklich Platz vorhanden. Anders sieht die Sache bei einem Heckaufprall aus. Da möchte ich nicht in der letzten Reihe sitzen.

Bis zu 8 Personen und Fahrer gehen mit dem normalen Führerschein. Darüber brauchts den Personenbeförderungsschein. Der muss alle paar Jahre erneuert werden. In meiner Jugend musste man dafür den LKW Schein haben und den Personenbeförderungsschein konnte man frühestens ab 21 machen. Ich hab meinen grauen Lappen gegen die Europlastekarte getauscht. Da ist hinten eine Ziffer 176 oder so eingetragen. Die sagt, ich dürfte auch Omnibusse fahren, aber nur mit bis zu 8 Passagieren. Heute brauchts für Omnibusse eine eigene Lizenz.

Der Taxler braucht meines Wissens nur einen Sachkundenachweis. Früher musste er sich in seinem Heimatgebiet auskennen, heut hat er ein Navi.

Gruß

Thomas

Kangoo I mit dritter Sitzreihe - geht doch!

KST -- (Admin) ⌂, Rethwisch, Monday, 05.01.2009, 11:20 (vor 5562 Tagen) @ Treckerfahrer

Vielleicht sind ja die Menschen in den jeweiligen Ländern etwas kleiner?
Ich möchte da hinten nicht sitzen müssen...


Im Zafira ist auch eine ebene Ladefläche und da werden die Sitze rauf gesetzt. Mag sein, dass im Zafira noch mehr Beinfreiheit zu den vorne Sitzenden ist, das wage ich aber zu bezweifeln... Die Sitze müssten nur hoch genug angebracht sein, dann ist auch mit den Beinen kaum Problem.
Und von der Höhe her dürft das alle mal gehen.

In Cabrios zB sind hinten auch teilweise nur Notsitze, die kann man zwar nutzen um innerhalb der Stadt oder für kleinere Strecken halt, aber für Langstrecken unbrauchbar. Aber mal ganz im Ernst, für Langstrecken benötigt man auch bisschen Gepäck und dafür ist bei 7 Sitzen im Kangoo dann wohl doch kein Platz mehr...

Das wäre perfekt für Abends mit paar Leuten in die Disko oder so.

Ich fände es sehr interessant, wenn es dies auch in Deutschland gäbe oder es nach zurüsten wäre.

MfG
Kaj

--
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Kangoo I mit dritter Sitzreihe - geht doch!

burnie, Monday, 05.01.2009, 13:12 (vor 5562 Tagen) @ KST -- (Admin)

wenns rechtlich klappt sollte es mechanisch doch gar nicht schwer sein, mal mit Prüfer reden könnte auch nicht schaden, ne Einzelabnahme könnte evtl gehen, oder?
.. zwei Träger an den Ladeösen am Boden hinten fixieren und dann die Sitzbank drauf. Gurte sollte man noch überlegen, aber notfalls auch mit an den Schienen...

Kangoo I mit dritter Sitzreihe - geht doch!

KST -- (Admin) ⌂, Rethwisch, Monday, 05.01.2009, 14:36 (vor 5562 Tagen) @ burnie

wenns rechtlich klappt sollte es mechanisch doch gar nicht schwer sein, mal
mit Prüfer reden könnte auch nicht schaden, ne Einzelabnahme könnte evtl
gehen, oder?
.. zwei Träger an den Ladeösen am Boden hinten fixieren und dann die
Sitzbank drauf. Gurte sollte man noch überlegen, aber notfalls auch mit an
den Schienen...

Wenn du dir die Bilder anguckst, is des zumindest als "Original" nicht ganz einfach... die Halterungen sind nicht bei den Ösen, zumindest die eine nicht:
http://www.kangooclub.com.ar/Joomla_1.0.15-Spanish-premium/index.php?option=com_wrapper... Seite 14/15

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Kangoo I mit dritter Sitzreihe - geht doch!

ths, Monday, 05.01.2009, 16:18 (vor 5562 Tagen) @ KST -- (Admin)

Hab mal in Wikipedia geblättert, hier die Definition Personenbeförderungsschein.

"Ein Personenbeförderungsschein (oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) für Mietwagen (PBefG), Taxi, PKW im Linienverkehr, PKW im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr oder Personenbeförderung im Rahmen des Zivildienstes wird benötigt, wenn man gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte.
Personen, die einen Personenbeförderungsschein erwerben bzw. führen, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden, Ortskunde besitzen sowie gesundheitlich geeignet sind. Die Genehmigung zur Personenbeförderung wird für fünf Jahre erteilt und kann danach verlängert werden. Das Mindestalter, um den Personenbeförderungsschein zu erwerben, beträgt 21 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss für mindestens zwei Jahre im Besitz des Bewerbers sein."

Der Taxler braucht den also, auch wenn er nur den normalen Kangoo als Taxi nutzt. (Einen hab ich in Oberbayern gesehen)

Und hier der Dschungel an neuen Fahrerlaubnissen für Kraftomnibusse.

"Zum Führen eines Kraftomnibusses ist eine besondere Fahrerlaubnis erforderlich. Nach der einheitlichen EU-Regelung enthalten die Bezeichnungen der Bus-Führerscheinklassen den Buchstaben D. Es gibt vier abgestufte Klassen, D1 gilt für Busse mit bis zu 16 Sitzplätzen, ein Anhänger bis 750 kg ist erlaubt. D gilt für Busse mit einer beliebigen Anzahl von Sitzplätzen, ein Anhänger bis 750 kg ist erlaubt. Die Klasse D1E enthält die Erlaubnis der Klasse D1, ein Anhänger über 750 kg darf mitgeführt werden. Schließlich erlaubt die Klasse DE das Führen von Bussen mit einer beliebigen Anzahl von Fahrgastplätzen auch mit einem Anhänger über 750 kg.
Alle Busführerscheine werden befristet für fünf Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, erteilt. Danach beträgt die Gültigkeit jeweils fünf Jahre. Bei dieser Verlängerung einer Fahrerlaubnis über das 50. Lebensjahr hinaus muss der Busfahrer nachweisen, dass er die besonderen Anforderungen an Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit erfüllt. Der Nachweis kann durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung erbracht werden. [3]
Mit dem Busführerschein wird bezweckt, nur besonders zuverlässigen und geprüften Fahrern die Beförderung von mehr als acht Fahrgästen anzuvertrauen. Für die Fahrt mit einem leeren Bus (Überführungs-, Werkstatt- und Probefahrten) ist daher kein Busführerschein erforderlich. Bei Werkstattfahrten dürfen bis zu acht Werkstattangehörige mitfahren, z.B. um während der Fahrt nach Geräuschen zu horchen."

Oh bin ich froh, dass ich den alten 1er und 2er habe und daher Bestandsschutz besteht. (Die 2er Ersatz Scheine müssen alle 5 Jahre ab 50 durch eine ärtzliche Untersuchung verlängert werden. Ich habs schon hinter mir, es ist nicht billig)

Gruß

Thomas

Kangoo I mit dritter Sitzreihe - geht doch!

Peter Franken, Grimbergen, Belgium, Monday, 05.01.2009, 23:10 (vor 5561 Tagen) @ ths

Hallo Thomas!

Ich hatte mal einen Personenbeförderungsschein für Duisburg. Da ich den nich mehr brauche habe ich den auch nicht mehr verlängert.

Ich hatte auch einen deutschen Führerschein mit den Klassen 1,3,4 & 5 und habe vor zwei Jahren in Belgien die Klasse ´C´nachgemacht weil die LKW´s hier doch alle grösser sind als die 7.5 Tonner in Deutschland.

Mein deutscher Führeschein wurde also in einen belgischen umgewandelt mit der Erweiterung auf `C+E?`- will heissen bis 44 Tonnen mit kleinem Anhänger.

Letztes Jahr wollte ich für eine Firma einen Miet LKW abholen ( einen 5 Tonner ) und wurde gefragt nach Pass und Führerschein.

Der Vermieter war eindeutig - Führerschein abgelaufen!

Bei der Gemeinde hatten sie den Fehler gemacht die beschränkte Gültigkeitsdauer für die Klasse ´C´( wegen ärtztlichen Attests usw. ) gleich auf den kompletten Führerschein auszuweiten.

Mittlerweile habe ich einen neuen Führerschein aber die nette Dame hat mir nahegelegt zukünftig klarzumachen das ich einen gemischten Führerschein habe ( belgisch/deutsch ).

Falls also jemand in einer ähnlichen Situation ist sollte das Dokument doch genauer begutachtet werden - für mich war es jedenfalls das allerletzte wo ich hingeschaut hätte.

Man lernt nie aus

grüsse

--
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ths, Tuesday, 06.01.2009, 12:07 (vor 5561 Tagen) @ Peter Franken


Der Vermieter war eindeutig - Führerschein abgelaufen!

Bei der Gemeinde hatten sie den Fehler gemacht die beschränkte
Gültigkeitsdauer für die Klasse ´C´( wegen ärtztlichen Attests usw. )
gleich auf den kompletten Führerschein auszuweiten.

Wozu uns die dritte Sitzreihe noch hinbringt!

Das Ablaufdatum steht hinten in den einzelnen Zeilen bei der entsprechenden Klasse.
Wer sowas hat, soll unbedingt darauf achten, dass Ablaufdatum = Ablaufdatum ist. Es herrscht bei vielen Leuten die irrige Meinung, so eine gewisse Karenzzeit hätten sie zur Verlängerung. Das ist nicht so, wie mir ein Grüner und auch die Führerscheinstelle bestätigt hat. Beispiel: Klasse C gültig bis 31.12.08, Unfall mit entsprechendem Fahrzeug(LKW) gebaut am 2.1.09. Schon hat man neben dem Unfall ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis am Hals.

Aber nun lass ich es gut sein.

Gruß

Thomas

Kangoo I mit dritter Sitzreihe - geht doch!

VEC-LOTHAR, Tuesday, 06.01.2009, 17:32 (vor 5561 Tagen) @ Kangoomax

Hallo Max:waving:

Die TÜV-Abnahme ist sicherlich bei korrekten Einbau kein Problem. In meinem Fahrzeugschein steht drin, dass er bis 8 Sitzplätze haben kann (Ziffer 5).
Demnach auch erlaubt.
Das Problem wird sicherlich die Beschaffung sein...wahrscheinlich als Import aus Argentinien oder so. Folglich zu hoher Kostenaufwand für Fracht etc.

Vielleicht fragt ja mal jemand beim Freundlichen, wenn er sowieso mal dort verweilen muss, ob es in Deutschland lieferbar ist ;-)

Nette Grüße:waving:

Lothar

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