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IT-Recht Kanzlei: Brauchen wir PayPal? (Plauderei)

chrysophylax ⌂, Wetzlar, (vor 5698 Tagen) @ Superaxel

Der Gedanke ist ja bei Treuhänderdiensten, dass der Geldwert dort hinterlegt wird und Du so den Kauf "abgesichert" hast. Vorteil ist für den Käufer die schnellere Abwicklung beim Kauf.

Vollste Zustimmung. Aber da liegt meiner Meinung nach dein Denkfehler: Treuhänderdienste sollten neutral zwischen den beiden Parteien stehen.
Nun ist aber paypal kein Treuhänderunternehmen. Allein die Tatsache, dass der Laden i-bäh gehört macht schon jede Neutralität als Grundvorraussetzung für einen Treuhänderdienst zunichte. Die können nur parteiisch sein. Und wer einmal auf egal welcher Seite einen "Konfliktfall" (unglaublich schöner Neusprech dafür, dass es nur einen einzigen vorgesehen und gangbaren Ablauf für die zugehörigen Schritte gibt) bei i-bäh hatte weiß, auf wessen Seite der Laden steht. Als seriöser Verkäufer, der von seinen Kunden verarscht wird mit "angeblichen Mängeln" der Ware hast du da Null Chance.

Ich bin heilfroh, dass mein i-bäh Konto alt genug ist, damit ich diesen Blödsinn nicht gezwungenermaßen anbieten muss. Wenn ich mir überlege, wieviel Ärger ich bei den letzten Verkäufen mit Kunden hatte und wie die mir mit paypal die Hosen ausgezogen hätten... Danke nein... Und ich hatte deutlich weniger als die von dir erwähnten 10% Ausfälle von Kunden, die unglücklich waren...

chrysophylax.

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