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Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW (Plauderei)

bubu12, (vor 4502 Tagen) @ biggi

Besteuerung ist Staats/Landes/Kreis-/Landratsamtssache (Kann schon in Nachbarkreisen oder beim Wohnortwechsel sich alles ändern) . Papiere EU.
Herstellerbescheinigungen etc. werden bei dem Thema ignoriert.

Alles klar?

Nein, das war mir nicht klar. Danke. Mich würde interessieren wie größere Unternehmen kalkulieren können, wenn in diesem Fall aus einer Laune des Finanzbeamten entschieden wird. Beim Kangoo ist der Unterschied in der Steuer aufgrund des geringen Verbrauchs ja nicht besonders groß. Es gibt aber auch Autos bei denen der Unterschied des KFZ Steuerbetrages PKW-LKW mal eben 700 Euro pro Jahr beträgt.


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