Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW (Plauderei)
Hallo,
ganz so einfach ist es halt leider nicht.
Der Gesetzgeber hat da sozusagen Mist gebaut.
Das Steuerrecht ist halt anders als das was bei der Zulassung
gilt.
Und das wurde irgendwann mal bemerkt und seit dem
sind da einige Finanzämter bzw Zollämter etwas genauer.
Und es ist durchaus kein Widerspruch.
Es ist halt Definitionssache was dein bewegtes etwas ist, und Zulassungsstelle
Finanzamt und Versicherung können das nunmal mit verschiedener
Brille betrachten, es gibt halt keine gemeinsame scharfe Grundlage.
Nur weil man gewohnt ist, dass es in der Regel identisch ist
muss es nicht immer so sein.
Hilfe und Infos
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