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Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW (Plauderei)

VEC-LOTHAR, (vor 4502 Tagen) @ Der Henrik

Supi, danke. Dann kommen ja jetzt vielleicht ein paar qualifizierte Antworten :)


Da hoffe ich von Dir auch noch drauf!

"Staatswilkür" und "Entscheidung aus einer Laune heraus" sind aber auch nicht gerade qualifizierte Äußerungen.

Ich hab euch den "Geschäftsgang" eines Antrages und des Widerspruchs dazu erklärt, hab darauf hingewiesen, daß der Zoll KFZ-Steuer macht. Trotzdem seid Ihr der Meinung, Durschlag an den Amtsleiter des Finantamtes und gut.

Es ist Beamtenwillkür oder Renault hat in der Werbung um dieses Fahrzeug ein Fehler gemacht:

http://www.renault.de/renault-modellpalette/renault-nutzfahrzeuge/kangoo/neuer-kangoo-r...
Da steht es!

"Weiteres Plus: Die Version Doppelkabine profitiert von der besonders günstigen Einstufung als Nutzfahrzeug. Das spart Kfz-Steuer."

Und Eintragung in den Fahrzeugpapieren als LKW, aber Besteuerung nach PKW. Wo ist da der Sinn?

Also entweder Beamtenwillkür oder ein Renault-Fehler. Und das gilt es jetzt zu klären.


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