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Erfahrungen - hier wohl nicht (Plauderei)

Nico, (vor 4590 Tagen) @ franek

sollte man jemand ungefragt mit filmen kan derjenige die heraus gabe des folms verlangen weil ungefragt darf man eigendlich keinen filmen einzige ausname sind die überwachungs kamerras an öffendlichen gebeuden,plätzen so wie es von nicht öffendlicherhand ist kann ich eine unterlassung und herausgabe bestehen wen ich darauf zu erkennen binn


das ist so nicht richtig! Mal angenommen Du machst einen Stadtbummel mit einer Dame die Deine Frau nicht kennt ;-) und wirst dabei von einem Fotografen geknipst der eigentlich ein Gebäude oder einen Karnevalsumzug o.ä. fotografiert, dann kannst Du da gar nichts gegen machen. Nicht einmal wenn das Foto danach in der Zeitung erscheint.

hier die Rechtsgrundlage:

§ 23 KunstUrhG:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur >Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder >sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die >dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung >oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Versammlungen, Aufzüge u.Ä.


Es sei jetzt mal dahingestellt oder der öffentliche Strasseverkehr ggf. zur Zeitgeschichte oder als Versammlung/Aufzug zu werten ist. :-D

Wenn ghopper sich jetzt "Performance-Künstler" nennt und die täglichen Aufzeichnungen im Zeitraffer zusammenschneidet wäre es sogar Kunst. Völlig egal ob da ein franek drauf zu sehen ist oder nicht ;-)

VG
Oliver


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