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Erfahrungen - hier wohl nicht (Plauderei)

JojoonTour, (vor 4590 Tagen) @ ronko

Roight!

Und wenn ich im Urlaub filme, besteht die Möglichkeit, dass Gebäude und Passanten mit im Bild sind. Ebenso bei Urlaubsfahrten/Motorradtouren, bei denen eine Kamera -etwa für Erinnerungsfotos/filme - mitlaufen. Wer will mir dies verbieten bzw. auf welcher Rechtgrundlage?

Naja, wer wohl. Der Staat! Und Rechtsgrundlage ist etwa Bundesdatenschutzgesetz http://dejure.org/gesetze/BDSG/6b.html Und gibt auch noch Landesdatenschutzgesetze etcetc.

Somit wäre ja auch das Filmen und Fotografieren in der Öffentlichkeit verboten.

Yeap ist es! Sobald eine Aufnahme automatisiert erfolgt, handelt es sich um eine Videoüberwachung (ein kleiner aber überaus feiner Unterschied!).
Du darfst auch nicht einfach eine Videokamera an deine Hauswand schrauben und die ÖFFENTLICHE(!) Straße beobachten/filmen. Und ob die Videokamera an der Hauswand hängt oder an/in deinem Auto ist zunächst mal ziemlich unerheblich sein. (Sonst könnte man ja das Haus vom AUto aus überwachen ;) )

Zulässig ist das nur, wenn man nachweisen kann, das Straftaten zu erwarten sind (bspweise. bei einem Haus,weil Leute schon öfters am Eingang überfallen wurde oder der Geldtransporter jeden Tag eine Mio an der Bank auslädt). Nachweis ist haarig und jede Menge(die meisten?) Hausbesitzer sind damit schon vor Gericht gescheitert.
Ein vielleicht, womöglich irgendwann irgendwer dir irgendw einen Spiegel abfahren könnte zählt jedenfalls ziemlich sicher nicht.

Von daher ist ja auch die Beweislage per Dashcam umstritten, solange es keine Toten dabei gibt, denn dann würde evtl. auch dies umgekehrt werden.

Wie kommst du auf sowas? Es gilt immer der Rechstgrundsatz - daß grundsätzlich alles was für dich verwendet werden kann, auch gegen dich verwendet werden kann. Und nicht nur wenn es Tote gibt. (Obs zugelassen wird und die Polizei die Dashcam sieht und einzieht ist 'ne andere Frage. Du mußt dich lediglich nicht selbst belasten ;-) ).

Aber alleine schon um Kennzeichen aufzuzeichnen, die man sonst nicht so schnell erkennen könnte, ist so eine Dashcam recht dienlich, wenn man Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet, etwa wenn man nur den Spiegel abgefahren bekommt etc.

- naja das automatisierte Aufzeichen von Kennzeichen ist nichtg zulässig. Kennzeichen und Perosnen dürfen nicht identifizierbar sein. Naja, am Ende gibts dann noch Frage ist, ob der Eingriff in die Privatsphäre weniger schwer ist, als der Spiegel wert ist (wenn du keine Fahrerflucht beweisen kannst (weil der andere Fahrer es nicht bemerkt haben könnte)), könnte Ende noch richtig teuer für dich werden.

Also so einfach ist es nicht und zumindest bewegst du dich mit einer Dashcam auf sehr dünnen Eis, sehr sehr dünnem Eis.

In Österreich sind die Teile im übrigen direkt verboten und wenn die Polizei dich damit erwischt sind Strafen bis 10000€ drin (im Wiederholungsfall sogar bis 25000€) Und das obwohl ich mit meiner Videokamera jederzeit den Stephansdom filmen darf ;)


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