Dashcam - erlaubt? (Plauderei)
darin:
"Denn: Das Mitfilmen des Verkehrs ist bei uns per se erst einmal erlaubt, solange mit nur der fließende Verkehr aufgezeichnet wird. Im Falle eines Unfalls können die Aufnahmen durchaus hilfreich sein, um die eigene Unschuld zu beweisen. Das hat auch Richard Grögel erlebt: 50 Euro hat ihn der Einbau seiner Autokamera gekostet, 5.000 Euro hat sie ihm ein einem Auffahrunfall erspart. Obwohl er aufgefahren ist und zuerst schuldig scheint, kann er mit den Aufnahmen im Prozess beweisen, dass er vom gegnerischen Unfallwagen dreist geschnitten wurde."
Gruß
Martin
Hilfe und Infos
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