ich bin für(!!!) die Petition zu Kurzzeitkennzeichen (Plauderei)
Fuer ca 70 EUR kann man, bis jetzt, ein Kurzzeitkennzeichen bekommen mit dem man ein nicht angemeldetes Auto innerhalb von 5 Tagen von A nach B bewegen kann. Das ist durchaus nuetzlich, wenn man z.B. einen schoenen G1P1 irgendwo von Privat gefunden hat, der aber schon abgemeldet ist.
Es ist weiterhin möglich abgemeldete Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen zu bewegen, nur muss das Fahrzeug dazu gültige HU und AU haben.
Es war nämlich möglich (und auch seither schon nicht erlaubt!) mit dieser Nummer Showcars, Umbauten, Rennfahrzeug oder einfach Schrottmühlen quer durch Deutschland zu bewegen die niemals nicht den TÜV-Segen bekommen hätten.
Ich finde die Entscheidung gut, für sowas gibts nämlich Anhänger.
Ich stimme auch gegen die Petition. Wenn man auf der Petitionsseite mal die Argumente anschaut die dort angegeben kann man nur Angst bekommen. Restaurierungsbedürfite LKW und Busse können sonst nicht, oder nur auf Tieflader, überführt werden. Ich bitte darum, dass solche Fahrzeuge nicht auf der Starße fahren.
Ich frag mich jetzt allen Ernstes, ob so manch einer verstanden hat, worum es eigentlich geht. Bisher durfte man sein gekauftes Fahrzeug mit einem Kurzkennzeichen abholen, ob nun TÜV oder nicht. Bei uns ist das so, dass ich maximal durch 2 angrenzende Landkreise mit dem Kurzkennzeichen fahren darf, also nicht von Niedersachsen bis nach Bayern.
Neuregelung wäre dann, dass für das Kurzkennzeichen das Fahrzeug noch TÜV haben muss, also mindestens die jetzt noch geregelte TÜV-Überziehungszeit. Und was ist mit der Begrenzung "max. zwei Landkreise"?
Fahrzeuge ohne TÜV sind doch sowieso durch das Kurzzeitkennzeichen versicherungstechnisch abgesichert. Fahrzeuge, die ins Ausland gehen sollen, bekommen kein Kurzzeitkennzeichen, sondern ein Auslands-Überführungskennzeichen. Dafür brauchen die Fahrzeuge auch keinen TÜV. Das Fahrzeug muss innerhalb der angegebenen Frist das Land verlassen haben und darf im Ausland mit diesem Kennzeichen nicht mehr weiterfahren.
Bisher: Auch ohne gültigen TÜV-Stempel und auch ohne gültiges Kennzeichen durfte man die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle und/oder zum TÜV vornehmen (mit dem letzten angemeldeten Kennzeichen). Diese direkte Fahrt ist durch die letzte gültige Versicherung (bis max. 3 Monate nach Ende) des Fahrzeugs abgesichert, egal, ob der Versicherungsnehmer das Fahrzeug noch versichert hatte oder nicht. Treten die beiden Fahrten (TÜV und Zulassung) im direkten Anschluss auf, so sind sogar beide Fahrten versichert. Heißt also: Erst direkt zum TÜV, dann direkt danach zur Zulassungsstelle.
Neuregelung: Fahrzeug die 500 Meter zum TÜV und dann wieder zurück zur Zulassung mit einem Abschlepper bringen lassen (Umweltschädigung ersten Grades!).
Showcars und Rennwagen (Stockcars) werden hauptsächlich auf Trailern transportiert. Da wird es sowiso keine Änderungen seitens der Fahrzeugeigentümer geben.
Ist es bei euch schon einmal nachweislich zu einem Unfall gekommen mit einen Fahrzeug, dass ein Kurzkennzeichen hatte?
Ich bin gegen eine Neuregelung, es soll alles so bleiben, wie es ist!
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