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Rote Kennzeichen ? Ausleihen überhaupt zulässig ? (Plauderei)

Horst, (vor 4243 Tagen) @ VEC-LOTHAR
bearbeitet von Horst, ,

Hallo,
ich dachte das wäre mit Einführung der Kurzzeitkennzeichen gar nicht
mehr möglich. Ich meine das darf nur für Betriebsinterne Zwecke verwendet werden
und das ausleihen an Kunden gar nucht mehr zulässig.
Hat da jemand fundiertes Wissen drüber ?

Also zumindest das zum Roten Kennzeichen gehörige Fahrtenbuch muss wohl
mitgeführt werden, ob das ausleihen legitim ist bleibt damit aber offen.

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