Was mich jetzt mal vor allem stört ... (Plauderei)
Bleibt also die Frage: Ist die Gesetzesänderung wirklich geplant? Und wie sieht der Entwurf aus?
Hmmm.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2014/0301-0400/0335-14.html
Bin nur zu müde mir das noch anzusehen...
In verständlich: Juris: Bundesrat steht Verordnung gegen Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen kritisch gegenüber
"Kurzzeitkennzeichen [...] dürfen nach der Neuregelung nur noch zugeteilt werden, wenn das damit zu fahrende Fahrzeug bekannt ist, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) hat und im Fahrzeugschein eingetragen wird. Ohne gültige HU sollen nur noch Fahrten zur Zulassungsbehörde oder einer Untersuchungsstelle erlaubt sein."
Wo genau liegt jetzt das Problem?
mfg JAU
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No Shift - No Service
ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002
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